Allgemeine Geschäftsbedingungen / Festivalordnung
1. Allgemeines
Veranstalter:
Veranstalter des CoSy Festivals ist der Love Foundation e. V., vertreten durch den Vorstand
gemäß § 26 BGB.
Das CoSy Festival wird organisatorisch von einer eigenständigen Produktionsstruktur
koordiniert.
Der Vertragsschluss erfolgt mit dem Love Foundation e. V., vertreten durch den Vorstand:
Felix Felchner, Hans-Martin Wulfmeyer, Julia Marie Zigann, Marcel Böge, Michael Gebhard
und Aleksander Savic T.
Darüber hinaus sind Personen zum Abschluss von Verträgen berechtigt, die vom Vorstand
des Love Foundation e. V. ausdrücklich und nachweislich für das Projekt bevollmächtigt
wurden.
Mit dem Erwerb von Tickets über den Shop erkennt der Käufer diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sowie die Festivalordnung verbindlich an.
2. Kaufvertrag
Durch den Kauf von Eintrittskarten oder damit zusammenhängenden Leistungen kommt ein
verbindliches Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und dem Veranstalter zustande.
Das Angebot zum Vertragsabschluss erfolgt durch die vollständige und korrekte Eingabe
aller erforderlichen Daten sowie durch das Absenden der Bestellung bzw. bei
Überweisungen durch den Zahlungseingang.
Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da es sich um
Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitgestaltung handelt, für die ein spezifischer
Termin vorgesehen ist.
Der Gesamtpreis ist unmittelbar nach Vertragsschluss ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
Alle Ticketpreise verstehen sich als Endpreise inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer sowie ggf. anfallender Vorverkaufsgebühren. Bei bestimmten Zahlungsarten
können zusätzliche Gebühren entstehen. Versandkosten können gesondert berechnet
werden.
Der Versand von Papiertickets erfolgt – sofern angeboten – auf Risiko des Käufers. Die
Haftung des Veranstalters ist auf den Haftungsumfang des jeweiligen Versanddienstleisters
beschränkt.
Bei Überweisungen aus dem Ausland trägt der Käufer sämtliche anfallenden Bank- und
Überweisungsgebühren.
Jedes Ticket ist mit einem individuellen QR-Code versehen. Der Zutritt wird einmalig pro
Ticketnummer gewährt. Der QR-Code ist sicher aufzubewahren und gilt als verbindlicher
Zutrittsnachweis.
Der Zutritt zum Festivalgelände ist ausschließlich Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr
vollendet haben, und nur mit personalisiertem Ticket sowie unter Vorlage eines gültigen
amtlichen Lichtbildausweises möglich. Der Datenabgleich erfolgt beim Einlass.
Der gewerbliche oder private Weiterverkauf von Tickets und Freikarten ist untersagt.
Verstöße werden strafrechtlich verfolgt.
Rückerstattung
Bei vollständiger Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter kann das Ticket innerhalb
von zwei Wochen zurückgegeben werden. In diesem Fall wird der Nennwert des Tickets
erstattet. Vorverkaufs- und Systemgebühren externer Dienstleister sind von der Erstattung
ausgeschlossen.
In allen anderen Fällen, insbesondere bei Programmänderungen, Witterungseinflüssen,
eingeschränkter Sicht oder Verlust des Tickets, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
3. Programmgestaltung
Der Veranstalter behält sich vor, das Programm, Einlasszeiten sowie die Programmabfolge
jederzeit aus sachlichen Gründen zu ändern.
Die inhaltliche Verantwortung für einzelne Programmpunkte liegt bei den jeweiligen
Mitwirkenden. Die Inhalte geben nicht zwingend die Meinung des Veranstalters oder seiner
Erfüllungsgehilfen wieder.
Aufgrund der Lautstärke besteht die Gefahr von Hörschäden. Jeder Besucher ist selbst für
geeigneten Gehörschutz verantwortlich.
4. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen
Ton-, Bild- und Filmaufnahmen sind ausschließlich für den privaten Gebrauch erlaubt, sofern
vor Ort nichts anderes bekannt gegeben wird.
Die Veröffentlichung von Aufnahmen auftretender Künstler ohne deren Zustimmung kann
rechtliche Konsequenzen haben.
Bildrechte:
Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, im Rahmen der Veranstaltung fotografiert
oder gefilmt zu werden. Das entstandene Material darf vom Veranstalter und von ihm
beauftragten Personen für Berichterstattung, Werbung und Dokumentation verwendet und
öffentlich zugänglich gemacht werden.
Dies gilt nicht, sofern berechtigte Interessen des Besuchers entgegenstehen.
5. Festivalgelände
Der Aufenthalt auf dem Festivalgelände erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Zutritt ist ausschließlich mit dem beim Einlass ausgegebenen Eintrittsbändchen und nur
über die offiziellen Zugänge gestattet. Personen ohne gültiges Eintrittsbändchen werden des
Geländes verwiesen.
Der Ordnungsdienst ist berechtigt, Einlass- und Sicherheitskontrollen, Taschenkontrollen
sowie Leibesvisitationen durchzuführen. Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge
zu leisten.
Der Veranstalter ist berechtigt, Besuchern aus sachlichem Grund – insbesondere bei
Verstößen gegen die Festivalordnung oder aus Sicherheitsgründen – den Zutritt zu
verwehren oder sie vom Gelände zu verweisen.
Das Mitbringen von Glaswaren, gefährlichen, sperrigen oder spitzen Gegenständen,
pyrotechnischen Artikeln, Waffen sowie sachbeschädigungsrelevanten Schreib- und
Sprühmitteln ist untersagt. Alkoholische und alkoholfreie Getränke in Kunststoff- oder
Metallbehältnissen sind erlaubt.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Festivalordnung kann ein
sofortiger Platzverweis sowie ein Hausverbot ausgesprochen werden. Ein Anspruch auf
Rückerstattung besteht in diesen Fällen nicht.
Müll ist in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Die Mülltrennung ist entsprechend
gekennzeichnet.
In den Innenbereichen gilt ein Rauchverbot.
Das Festival findet überwiegend im Freien statt. Unterstellmöglichkeiten sind nur begrenzt
vorhanden.
6. Jugendschutz
Der Veranstalter orientiert sich am Jugendschutzgesetz. Der Zutritt ist ausschließlich
Personen vorbehalten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.#
7. Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände.
Für Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter
Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
bleibt unberührt.
8. Wirksamkeit, Datenschutz, anwendbares Recht
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Festivalordnung unwirksam sein oder
werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen
Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zur Vertragsabwicklung und
Durchführung der Veranstaltung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Es gilt die Datenschutzerklärung des Veranstalters, abrufbar unter der offiziellen Website des
Festivals.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.