Allgemeine Geschäftsbedingungen / Festivalordnung

1. Allgemeines

Veranstalter:

Veranstalter des CoSy Festivals ist der Love Foundation e. V., vertreten durch den Vorstand

gemäß § 26 BGB.

Das CoSy Festival wird organisatorisch von einer eigenständigen Produktionsstruktur

koordiniert.

Der Vertragsschluss erfolgt mit dem Love Foundation e. V., vertreten durch den Vorstand:

Felix Felchner, Hans-Martin Wulfmeyer, Julia Marie Zigann, Marcel Böge, Michael Gebhard

und Aleksander Savic T.

Darüber hinaus sind Personen zum Abschluss von Verträgen berechtigt, die vom Vorstand

des Love Foundation e. V. ausdrücklich und nachweislich für das Projekt bevollmächtigt

wurden.

Mit dem Erwerb von Tickets über den Shop erkennt der Käufer diese Allgemeinen

Geschäftsbedingungen sowie die Festivalordnung verbindlich an.

2. Kaufvertrag

Durch den Kauf von Eintrittskarten oder damit zusammenhängenden Leistungen kommt ein

verbindliches Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und dem Veranstalter zustande.

Das Angebot zum Vertragsabschluss erfolgt durch die vollständige und korrekte Eingabe

aller erforderlichen Daten sowie durch das Absenden der Bestellung bzw. bei

Überweisungen durch den Zahlungseingang.

Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da es sich um

Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitgestaltung handelt, für die ein spezifischer

Termin vorgesehen ist.

Der Gesamtpreis ist unmittelbar nach Vertragsschluss ohne Abzüge zur Zahlung fällig.

Alle Ticketpreise verstehen sich als Endpreise inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen

Mehrwertsteuer sowie ggf. anfallender Vorverkaufsgebühren. Bei bestimmten Zahlungsarten

können zusätzliche Gebühren entstehen. Versandkosten können gesondert berechnet

werden.

Der Versand von Papiertickets erfolgt – sofern angeboten – auf Risiko des Käufers. Die

Haftung des Veranstalters ist auf den Haftungsumfang des jeweiligen Versanddienstleisters

beschränkt.

Bei Überweisungen aus dem Ausland trägt der Käufer sämtliche anfallenden Bank- und

Überweisungsgebühren.

Jedes Ticket ist mit einem individuellen QR-Code versehen. Der Zutritt wird einmalig pro

Ticketnummer gewährt. Der QR-Code ist sicher aufzubewahren und gilt als verbindlicher

Zutrittsnachweis.

Der Zutritt zum Festivalgelände ist ausschließlich Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr

vollendet haben, und nur mit personalisiertem Ticket sowie unter Vorlage eines gültigen

amtlichen Lichtbildausweises möglich. Der Datenabgleich erfolgt beim Einlass.

Der gewerbliche oder private Weiterverkauf von Tickets und Freikarten ist untersagt.

Verstöße werden strafrechtlich verfolgt.

Rückerstattung

Bei vollständiger Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter kann das Ticket innerhalb

von zwei Wochen zurückgegeben werden. In diesem Fall wird der Nennwert des Tickets

erstattet. Vorverkaufs- und Systemgebühren externer Dienstleister sind von der Erstattung

ausgeschlossen.

In allen anderen Fällen, insbesondere bei Programmänderungen, Witterungseinflüssen,

eingeschränkter Sicht oder Verlust des Tickets, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

3. Programmgestaltung

Der Veranstalter behält sich vor, das Programm, Einlasszeiten sowie die Programmabfolge

jederzeit aus sachlichen Gründen zu ändern.

Die inhaltliche Verantwortung für einzelne Programmpunkte liegt bei den jeweiligen

Mitwirkenden. Die Inhalte geben nicht zwingend die Meinung des Veranstalters oder seiner

Erfüllungsgehilfen wieder.

Aufgrund der Lautstärke besteht die Gefahr von Hörschäden. Jeder Besucher ist selbst für

geeigneten Gehörschutz verantwortlich.

4. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen

Ton-, Bild- und Filmaufnahmen sind ausschließlich für den privaten Gebrauch erlaubt, sofern

vor Ort nichts anderes bekannt gegeben wird.

Die Veröffentlichung von Aufnahmen auftretender Künstler ohne deren Zustimmung kann

rechtliche Konsequenzen haben.

Bildrechte:

Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, im Rahmen der Veranstaltung fotografiert

oder gefilmt zu werden. Das entstandene Material darf vom Veranstalter und von ihm

beauftragten Personen für Berichterstattung, Werbung und Dokumentation verwendet und

öffentlich zugänglich gemacht werden.

Dies gilt nicht, sofern berechtigte Interessen des Besuchers entgegenstehen.

5. Festivalgelände

Der Aufenthalt auf dem Festivalgelände erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Zutritt ist ausschließlich mit dem beim Einlass ausgegebenen Eintrittsbändchen und nur

über die offiziellen Zugänge gestattet. Personen ohne gültiges Eintrittsbändchen werden des

Geländes verwiesen.

Der Ordnungsdienst ist berechtigt, Einlass- und Sicherheitskontrollen, Taschenkontrollen

sowie Leibesvisitationen durchzuführen. Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge

zu leisten.

Der Veranstalter ist berechtigt, Besuchern aus sachlichem Grund – insbesondere bei

Verstößen gegen die Festivalordnung oder aus Sicherheitsgründen – den Zutritt zu

verwehren oder sie vom Gelände zu verweisen.

Das Mitbringen von Glaswaren, gefährlichen, sperrigen oder spitzen Gegenständen,

pyrotechnischen Artikeln, Waffen sowie sachbeschädigungsrelevanten Schreib- und

Sprühmitteln ist untersagt. Alkoholische und alkoholfreie Getränke in Kunststoff- oder

Metallbehältnissen sind erlaubt.

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Festivalordnung kann ein

sofortiger Platzverweis sowie ein Hausverbot ausgesprochen werden. Ein Anspruch auf

Rückerstattung besteht in diesen Fällen nicht.

Müll ist in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Die Mülltrennung ist entsprechend

gekennzeichnet.

In den Innenbereichen gilt ein Rauchverbot.

Das Festival findet überwiegend im Freien statt. Unterstellmöglichkeiten sind nur begrenzt

vorhanden.

6. Jugendschutz

Der Veranstalter orientiert sich am Jugendschutzgesetz. Der Zutritt ist ausschließlich

Personen vorbehalten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.#

7. Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände.

Für Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter

Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

bleibt unberührt.

8. Wirksamkeit, Datenschutz, anwendbares Recht

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Festivalordnung unwirksam sein oder

werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen

Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zur Vertragsabwicklung und

Durchführung der Veranstaltung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Es gilt die Datenschutzerklärung des Veranstalters, abrufbar unter der offiziellen Website des

Festivals.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.